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E-ROLLER, KOMPLETTE AUSWAHL

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Elektro Roller in der Schweiz einlösen

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Wie löse ich meinen Elektro Roller in der Schweiz ein? 

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Elektro Fahrzeuge der Kategorie Kleinmotorräder bis 45 km/h müssen in der Schweiz beim Strassenverkehrsamt eingelöst werden. 

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1. Termin beim Strassenverkehrsamt

Da es sich um ein Neufahrzeug handelt, muss dieses zuerst vorgeführt werden.

Sie erhalten dazu von uns die folgenden Unterlagen:

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  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

  • Prüfungsbericht (Form. 13.20A)

 

Mit diesen Dokumenten können Sie problemlos einen Termin vereinbaren. 

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2. Haftpflicht Versicherung abschliessen

Analog wie beim Einlösen eines Autos, muss zuerst bei einem Versicherer eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen werden. Dazu können Sie Ihrem Versicherer das Form 13.20 vorzeigen und Sie erhalten einen Versicherungsnachweis.

Dazu genügt meist ein Anruf bei der Versicherung und diese senden den Versicherungs-Nachweis direkt an das Strassenverkehrsamt. 

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3. Fahrzeug vorführen und einlösen

Das Fahrzeug kann problemlos in der Schweiz vorgeführt werden. Dies dauert ca. 10 Minuten und anschliessend können Sie das Fahrzeug einlösen. 

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4. Kontrollschilder montieren und losfahren... 

Wenn Sie Fragen zum Anmeldeprozess haben oder Unterstützung benötigen, können wir Sie gerne unterstützen.

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Gesetzliche Grundlagen

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Kleinmotorräder bis 45 km/h

 

Die Fahrzeuge in dieser Kategorie gelten gemäss Art. 14 VTS als Kleinmotorräder und haben folgende Eigenschaften:

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